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E-Rechnungspflicht ab 2025

In einer Pressemitteilung informierte das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern über die deutschlandweite Pflicht zur E-Rechnung ab dem 01. Januar 2025 im sog. B2B-Bereich unter Berücksichtigung von Übergangsfristen.

Nähere Informationen entnehmen Interessierte bitte aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums MV oder direkt von der Webseite der Landesregierung.

05.12.2024