Internationaler Führerschein
Für befristete Aufenthalte in Ländern außerhalb der europäischen Union benötigen Sie eventuell einen internationalen Führerschein. Weitere Informationen welche Länder dazu zählen, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des jeweiligen Staates.
Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Zwingende Voraussetzung ist dabei der Besitz eines EU-Kartenführerscheines (ausgestellt nach dem 31.12.1998).
Sie können Ihren internationalen Führerschein auch ohne persönlichen Termin bei uns beantragen. Hierzu reichen Sie einfach den ausgefüllten Antrag, zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild und einer Kopie Ihres Ausweises bzw. Reisepasses, an einen unserer Standorte ein oder schicken diesen an unsere Postanschrift. Sie bekommen das ausgestellte Dokument dann anschließend direkt zugeschickt.