Internationaler Führerschein
Für befristete Aufenthalte in Ländern außerhalb der europäischen Union benötigen Sie eventuell einen internationalen Führerschein. Weitere Informationen welche Länder dazu zählen, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des jeweiligen Staates.
Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Zwingende Voraussetzung ist dabei der Besitz eines EU-Kartenführerscheines (ausgestellt nach dem 31.12.1998).
Sie können Ihren internationalen Führerschein auch ohne persönlichen Termin beantragen. Senden Sie dafür den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild, sowie einer Kopie Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) entweder per Post an unsere Anschrift oder geben Sie die Unterlagen direkt an einem unserer Standorte ab. Nach erfolgreicher Bearbeitung wird Ihnen der internationale Führerschein auf dem Postweg zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung per E-Mail nicht möglich ist.