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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Arbeitsagentur melden
Gemäß Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit haben Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.
Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.
13.02.2025