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Badesaison 2025: Beteiligung der Öffentlichkeit zu Badestellen im Landkreis erwünscht

Badegewässer im LK VR - Strand Sellin © Landkreis Vorpommern-Rügen
Badegewässer im LK VR - Strand Sellin © Landkreis Vorpommern-Rügen

Auch wenn sich derzeit nur Eisbadende ins Wasser trauen, laufen im Fachdienst Gesundheit die Vorbereitungen für die kommende Badesaison bereits auf Hochtouren. Ab Mai werden die Qualität der Badegewässer durch die Hygieneinspektoren überprüft und die ersten Badewasserkontrollen im Landkreis Vorpommern-Rügen vorgenommen. Im Laufe der Badesaison erfolgen an den Badestellen weitere Besichtigungen und Badegewässerproben, die im Labor auf mikrobiologische Verunreinigungen untersucht werden.

Werden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte wiederholt oder dauerhaft überschritten, raten die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden auf Veranlassung des Gesundheitsamtes vom Baden ab oder verhängen ein Badeverbot. Die jeweils aktuellen Einstufungen der amtlich überwachten Badegewässer sind von den Badestellenbetreibern an leicht zugänglichen Stellen in unmittelbarer Nähe zum Wasser bereitzustellen.

Interessierte können sich bis zum 27. März 2025 per E-Mail und auf dem Postweg an den Fachdienst Gesundheit wenden und Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden bezüglich der bisher gemeldeten und überwachten Badestellen in der nachfolgend aufgeführten Badegewässerliste vorbringen.

Zu beachten ist jedoch, dass zum Beispiel Wünsche zur Einrichtung neuer Badestellen grundsätzlich nur in Absprache mit den Gemeinden als Kostenträger und im Sinne der Allgemeinheit berücksichtigt werden können. Die Gemeinden oder Kurverwaltungen sind als Betreiber der Badestellen zum Beispiel auch für die Entleerung überfüllter Mülleimer oder die Reinigung verschmutzter Toiletten zuständig. Daher bittet das Gesundheitsamt darum, derartige Beschwerden vorrangig direkt an die zuständigen Ansprechpartner in den Ämtern zu richten.

Die Überwachung der Badegewässer ist geregelt in der sogenannten Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern (Badegewässerlandesverordnung – BadeGewVo). Der gesetzliche Rahmen trat mit Wirkung vom 24. März 2008 in Kraft. Nach §11 der Verordnung ist eine Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.

Liste der amtlich überwachten Badestellen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit freuen sich auf Zuschriften und Hinweise.

Landkreis Vorpommern-Rügen
FD Gesundheit / Fachgebiet Hygiene/Infektionsschutz
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

oder per E-Mail an: fd33@lk-vr.de

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 05.03.2025