Agrarantrag für EU-Beihilfen bis spätestens 15. Mai einreichen
Landwirtschaftsbetriebe können online bis zum 15. Mai 2025 EU-Beihilfen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V beantragen, zuvor müssen sie sich registrieren lassen. Ansprechpartner bei fachlichen und technischen Fragen ist Ihre zuständige Bewilligungsbehörde: https://www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline/
In Deutschland werden in der Förderperiode 2023-2027 folgende Direktzahlungen angewendet:
- die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Einkommensgrundstützung)
- die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
- Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen)
- die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
- die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
Mehr Informationen zur Antragstellung finden Interessierte auf den Seiten des Landwirtschaftsministerium M-V:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Agrar-Antrag/
oder auch über: https://gruender-mv.de/magazin/agrarantrag-fuer-eu-beihilfen-bis-spaetestens-15-mai-einreichen/