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Agrarantrag für EU-Beihilfen bis spätestens 15. Mai einreichen

Landwirtschaftsbetriebe können online bis zum 15. Mai 2025 EU-Beihilfen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V beantragen, zuvor müssen sie sich registrieren lassen. Ansprechpartner bei fachlichen und technischen Fragen ist Ihre zuständige Bewilligungsbehörde: https://www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline/

In Deutschland werden in der Förderperiode 2023-2027 folgende Direktzahlungen angewendet:

  • die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Einkommensgrundstützung)
  • die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
  • die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen)
  • die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
  • die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch

Mehr Informationen zur Antragstellung finden Interessierte auf den Seiten des Landwirtschaftsministerium M-V:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Agrar-Antrag/ 

oder auch über: https://gruender-mv.de/magazin/agrarantrag-fuer-eu-beihilfen-bis-spaetestens-15-mai-einreichen/

cow-1557077_1280_pixabay © pixabay
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23.04.2025