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Ich habe bereits Briefwahl beantragt und Briefwahlunterlagen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 erhalten, das bedeutet:

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 werden automatisch zugesendet. Ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich.

Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, besteht bis einschließlich Samstag, den 24. Mai 2025 um 12:00 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei Ihrer zuständigen Gemeindewahlbehörde zu beantragen.