Ich habe, ohne Briefwahl zu beantragen, am 11. Mai 2025 im Wahllokal gewählt / an der Urnenwahl teilgenommen, das bedeutet:
Möglichkeiten mit Wahlbenachrichtigung
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Mit der Wahlbenachrichtigung am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.
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Mit der Wahlbenachrichtigung, wie darauf beschrieben, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 beantragen – so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie dabei die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung.
Möglichkeiten ohne Wahlbenachrichtigung
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Mit dem Ausweis oder Reisepass am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.
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Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) beantragen.
Wie geht das?
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Per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Adresse
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Online, sofern die zuständige Gemeindewahlbehörde dieses Angebot vorhält
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Persönlich in der zuständigen Gemeindewahlbehörde
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