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Ich habe, ohne Briefwahl zu beantragen, am 11. Mai 2025 im Wahllokal gewählt / an der Urnenwahl teilgenommen, das bedeutet:

Möglichkeiten mit Wahlbenachrichtigung

  1. Mit der Wahlbenachrichtigung am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.

  2. Mit der Wahlbenachrichtigung, wie darauf beschrieben, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 beantragen – so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie dabei die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung.

Möglichkeiten ohne Wahlbenachrichtigung

  1. Mit dem Ausweis oder Reisepass am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.

  2. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) beantragen.

    Wie geht das?

      • Per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Adresse

      • Online, sofern die zuständige Gemeindewahlbehörde dieses Angebot vorhält

      • Persönlich in der zuständigen Gemeindewahlbehörde