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Möglichkeiten mit Wahlbenachrichtigung
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Mit der Wahlbenachrichtigung am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.
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Mit der Wahlbenachrichtigung, wie darauf beschrieben, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 beantragen – so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie dabei die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung.