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Möglichkeiten mit Wahlbenachrichtigung

  1. Mit der Wahlbenachrichtigung am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.

  2. Mit der Wahlbenachrichtigung, wie darauf beschrieben, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 beantragen – so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie dabei die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung.