Seiteninhalt

Möglichkeiten ohne Wahlbenachrichtigung

  1. Mit dem Ausweis oder Reisepass am Stichwahltag, dem 25. Mai 2025, zur Urnenwahl in das zuständige Wahllokal gehen.

  2. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 25. Mai 2025 bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) beantragen.

    Wie geht das?

      • Per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Adresse

      • Online, sofern die zuständige Gemeindewahlbehörde dieses Angebot vorhält

      • Persönlich in der zuständigen Gemeindewahlbehörde