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Selbstbewertung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit 

Das Verfahren der Selbstbewertung hilft bei der qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt, dem Eigenbetrieb Jobcenter und der Agentur für Arbeit. 

Aktuell beteiligen sich Kolleg*innen des Jugendamtes, des Jobcenters und der Berufsberatung an der Befragung. 

Die ersten Ergebnisse dieser Standortbestimmung werden im Juli 2025 vorliegen und ausgewertet werden. 

Weitere Informationen zum Verfahren der Selbstbewertung können hier nachgelesen werden.

05.06.2025