Pflichtumtausch Kartenführerschein
Sie können Ihren Kartenführerschein jetzt auch ohne persönliches Erscheinen beantragen.
Senden Sie dafür den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild gemäß Passverordnung, sowie einer Kopie Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis von beiden Seiten oder Reisepass mit Meldebescheinigung) und einer Kopie Ihres aktuellen Kartenführerscheines (beidseitig) entweder per Post an unsere Anschrift oder geben Sie die Unterlagen direkt an einem unserer Standorte ab. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Abholtermin. Dieser liegt üblicherweise etwa 4 bis 5 Wochen nach Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung per E-Mail nicht möglich ist. Der Umtausch ist ausschließlich für Kartenführerscheine von Einwohnern des Landkreises Vorpommern-Rügen zulässig, Papierführerscheine sowie Einwohner der Hansestadt Stralsund sind hiervon ausgenommen.
Für Führerscheine (Kartenführerscheine), die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Umtauschfristen:
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Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 |
19.01.2026 |
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2002 - 2004 |
19.01.2027 |
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2005 - 2007 |
19.01.2028 |
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2008 |
19.01.2029 |
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2009 |
19.01.2030 |
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2010 |
19.01.2031 |
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2011 |
19.01.2032 |
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2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
