Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Die ganzheitliche Betreuung unterstützt durch Coaching beim Aufbau der Erwerbsfähigkeit. Dabei soll der Coach die gesamte Lebenssituation betrachten und an den besonderen, individuellen Problemlagen arbeiten. Die ganzheitliche Betreuung umfasst sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld beziehen können. Zudem kann mit dem § 16k SGBII auch die Betreuung junger Menschen zur Heranführung an eine Ausbildung und Begleitung während einer Ausbildung gefördert werden.
