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Sie sind Arbeitgeber und möchten geflüchtete Menschen beschäftigen?

Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier. Es erfolgt die Weiterleitung auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Ergänzend benötigen Sie das Formular: