Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Das Auswertige Amt hat wichtige Informationen zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gesammelt und häufige Fragen dazu beantwortet.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt.
Im folgenden Link finden Sie wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Neuregelung: Auswärtiges Amt
Der Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht hat Hinweise zum pädagogischen Umgang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gesammelt und zusammengefasst. Familiennachzug ausgesetzt - Hoffnungen zerstört - Wie können Fachkräfte unbegleitete Minderjährige jetzt gut begleiten?
