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Online-Infektionsschutzbelehrung ganztägig vom Netz

Das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen wird am 15. September 2025 den gesamten Tag die Plattform für die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) systembedingt abschalten.

Mit der Abschaltung verbunden ist zugleich ein Anbieter- und Namenswechsel; aus ehemals LUMOS wird mindlane. Für die Nutzerinnen und Nutzer hat dies in der Zukunft keine weiteren Auswirkungen, da sie automatisch über den Link des Amtsärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

Ab dem 16. September 2025 soll die Möglichkeit, die Belehrungen online durchzuführen, wieder vollumfänglich freigeschaltet und nutzbar sein.

Hintergrund

Seit April 2025 bietet das Gesundheitsamt an, den Nachweis − früher landläufig als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnet − ortsunabhängig, flexibel und in 18 Sprachen online durchzuführen. Benötigt werden nur ein digitales Endgerät mit Internetzugang und Kamera, eine E-Mail-Adresse sowie ein Ausweisdokument.

»Gesundheitszeugnis« ab sofort online absolvieren © Pexels
»Gesundheitszeugnis« ab sofort online absolvieren © Pexels


Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen