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Geflügelpest: Landkreis Vorpommern-Rügen hebt Schutzzonen auf

Stand 14. Januar 2026

Hinweis: Konkrete Informationen zu den geltenden Allgemeinverfügungen und dem Verhalten in Verdachtsfällen finden Sie hier.

Im Atlas VR werden nun auch alle aktuell gültigen Restriktionszonen dargestellt. Diese finden Sie hier.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen gelten folgende Schutz- und Überwachungszonen:

Für die Schutz- und Überwachungszone gelten folgende Maßnahmen:

  • Aufstallungspflicht (Halter von Geflügel müssen ihre Tiere (ausgenommen Tauben) entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer wildvogelsicheren Voliere halten.)
  • Anzeigepflicht
  • Eigenüberwachung
  • keine Veranstaltungen (Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen)

Generell werden in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden.


Geflügelpest - Aktuelle Informationen, Verfügungen und FAQs © pixabay
Geflügelpest - Aktuelle Informationen, Verfügungen und FAQs © pixabay
Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen