Änderungen bei der BuT-Beantragung ab 01.01.2026
Für Bürgergeldbeziehende wird ab dem 01.01.2026 das Jobcenter ihr Ansprechpartner für BuT-Leistungen sein.
BuT-Leistungen werden dann mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II mit gesonderter Anlagen beantragt.
Der Leistungsanspruch beim Jobcenter gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
- BuT Flyer845 kB
- BuT Übersicht453 kB
Die entsprechenden Anlage finden Sie hier: Antragsunterlagen
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter
