Änderungen bei der BuT-Beantragung und Abrechnung ab 01.01.2026
Für Bürgergeldbeziehende und den Leistungsanbietern wird ab dem 01.01.2026 das Jobcenter ihr Ansprechpartner für BuT-Leistungen sein.
Informationen für Bürgergeldbeziehende
Begehrte BuT-Leistungen werden mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II mit gesonderter Anlage beantragt.
Der Leistungsanspruch beim Jobcenter gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
- BuT Flyer845 kB
- BuT Übersicht453 kB
Die entsprechenden Anlagen finden Sie hier: Antragsunterlagen
Informationen für Leistungsanbieter
Zur Abrechnung der genutzten Leistungen wird das Bildungskartenportal nicht mehr genutzt. Bitte nehmen Sie die Abrechnung der Leistungen im privatrechtlichen Vertragsverhältnis unmittelbar mit Ihrem Vertragspartner vor.
Eine ausführlichere Informationen finden Sie hier:
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter
