Seiteninhalt

Wie ist der Schulweg definiert?

Der Schulweg im Sinne der Schülerbeförderung ist der kürzest mögliche Fußweg zwischen der Wohnung einer Schülerin bzw. eines Schülers und der Schule.

Nicht als Schulweg gelten:

  • Wege im Zusammenhang mit Schulwanderungen, Schulfahrten oder sonstigen schulischen Veranstaltungen,
  • Wege zu einer Praktikumsstelle,
  • Wege zwischen der Schule und dem Hort.

Aber: durch die freiwillige Leistung "Schülernetzkarte" sind auch diese Strecken abgedeckt, solange sie innerhalb des Liniennetzes der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) mbH liegen.