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Haben alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine Schülerbeförderung?

Nach dem Schulgesetz haben nur diejenigen Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Schülerbeförderung, die eine örtlich zuständige Schule besuchen.

Auf Grundlage einer freiwilligen Leistung gemäß der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen erhalten jedoch auch Schülerinnen und Schüler, die eine nicht zuständige Schule besuchen, eine Schülerzeitfahrkarte für den Bus oder eine Kostenerstattung für die Bahn.