Seiteninhalt

Antrag Sammelzeitkarte (Bus/Bahn)

Schülerinnen und Schüler, die eine Kostenerstattung für die Bahn beantragen wollen oder bereits erhalten, müssen für jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen – auch dann, wenn zusätzlich eine Schülerzeitfahrkarte für den Linienbus besteht.

Bei einer ausschließlichen Nutzung des Busverkehrs ist eine Antragstellung in folgenden Fällen erforderlich:

  • Zuzug in den Landkreis
  • Einschulung in die 1. Klasse, sowie Beginn der Klassenstufen 5 und 7
  • Änderung persönlicher Daten (z. B. Name, Adresse)
  • Umzug innerhalb des Landkreises
  • Schulwechsel innerhalb des Landkreises

Jede Änderung ist dem Landkreis Vorpommern-Rügen unverzüglich mit einem neuen Antrag mitzuteilen.

Für Bestandsschülerinnen und -schüler ist eine erneute Antragstellung nur in den oben genannten Fällen notwendig.

Sollte die Schule verlassen werden (z. B. Wegzug aus dem Landkreis), ist die Schülerzeitfahrkarte in der Schule abzugeben.

Antrag Aufwandserstattung Schuljahr 2025/2026