Antrag Sammelzeitkarte (Bus/Bahn)
Schülerinnen und Schüler, die eine Kostenerstattung für die Bahn beantragen wollen oder bereits erhalten, müssen für jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen – auch dann, wenn zusätzlich eine Schülerzeitfahrkarte für den Linienbus besteht.
Bei einer ausschließlichen Nutzung des Busverkehrs ist eine Antragstellung in folgenden Fällen erforderlich:
- Zuzug in den Landkreis
- Einschulung in die 1. Klasse, sowie Beginn der Klassenstufen 5 und 7
- Änderung persönlicher Daten (z. B. Name, Adresse)
- Umzug innerhalb des Landkreises
- Schulwechsel innerhalb des Landkreises
Jede Änderung ist dem Landkreis Vorpommern-Rügen unverzüglich mit einem neuen Antrag mitzuteilen.
Für Bestandsschülerinnen und -schüler ist eine erneute Antragstellung nur in den oben genannten Fällen notwendig.
Sollte die Schule verlassen werden (z. B. Wegzug aus dem Landkreis), ist die Schülerzeitfahrkarte in der Schule abzugeben.
