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Haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf zwei Fahrkarten, wenn die Eltern getrennt leben (Wechselresidenzmodell)?
Nein, für die Schülerbeförderung ist ausschließlich der melderechtliche Hauptwohnsitz maßgeblich.
Aber: Durch die freiwillige Leistung (Schülernetzkarte) besteht die Möglichkeit, das gesamte Liniennetz der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen zu nutzen. Sofern eine Verbindung vorhanden ist, können Schülerinnen und Schüler somit auch Fahrten zu anderen Orten (z. B. zum Nebenwohnsitz, zu Großeltern oder Freunden) unternehmen.
