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Welche Änderungen der persönlichen Umstände müssen dem Landkreis wann mitgeteilt werden?
Alle Änderungen der Verhältnisse der Schülerinnen und Schüler (z. B. Wohnungs-, Namens- oder Schulwechsel) sind dem Fachgebiet Schulverwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
