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Welche Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule gelten?

Die Satzungsmäßig geregelte Mindestentfernung orientiert sich an der jeweiligen Klassenstufe.

  • Klassenstufen 1–4 an allgemeinbildenden Schulen: 2 km
  • Klassenstufen 5–12 an allgemeinbildenden Schulen sowie Klasse 13 am Fachgymnasium: 4 km
  • Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr und 1. Klassenstufe von Berufsfachschulen, die nicht die Mittlere Reife voraussetzen: 6 km

Hinweis: Aufgrund einer freiwilligen Leistung erhalten auch Schülerinnen und Schüler, die die Mindestentfernung nicht erreichen, auf Antrag eine Schülerzeitfahrkarte für den bestehenden Buslinienverkehr.