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Erhalte ich für mein Kind eine Fahrkarte für die Bahn?
Nein. Für die Nutzung der Bahn erwerben Sie – wie im Bewilligungsbescheid erläutert – eine ermäßigte Schülerzeitfahrkarte. Diese reichen Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Landkreis Vorpommern-Rügen zur Erstattung ein.
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn für das betreffende Schuljahr bereits eine Bewilligung vorliegt.
