Seiteninhalt

Erhalte ich für mein Kind eine Fahrkarte für die Bahn?

Nein. Für die Nutzung der Bahn erwerben Sie – wie im Bewilligungsbescheid erläutert – eine ermäßigte Schülerzeitfahrkarte. Diese reichen Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Landkreis Vorpommern-Rügen zur Erstattung ein.

Eine Erstattung erfolgt nur, wenn für das betreffende Schuljahr bereits eine Bewilligung vorliegt.