Erhalte ich für mein Kind eine Fahrkarte für die Bahn?
Nein. Für die Nutzung der Bahn erwerben Sie – wie im Bewilligungsbescheid erläutert – eine ermäßigte Schülerzeitfahrkarte. In vollen Monaten wählen Sie eine ermäßigte Schülermonatskarte, in Monaten mit einem hohen Ferienanteil, ermäßigte Schülerwochenkarten und eventuell Tageskarten - sofern dies insgesamt günstiger als die ermäßigte Schülermonatskarte ist.
Diese reichen Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Landkreis Vorpommern-Rügen zur Erstattung ein.
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn für das betreffende Schuljahr bereits eine Bewilligung vorliegt.
