Werden Auslagen erstattet, wenn mein Kind seine Bahnfahrkarte verliert?
Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Fahrkarte. Die Fahrkarte kann im Original, als Kopie oder als PDF einer Onlinefahrkarte bzw. als Screenshot (auch per E-Mail) eingereicht werden. Wichtig hierbei ist, dass jeweils die Fahrstrecke, der Fahrpreis, der Gültigkeitszeitraum und der Name ersichtlich sind.
Sofern die Papierfahrkarte verloren geht uns Sie eine Kopie vorlegen können, erhalten Sie wie gewohnt die Erstattung. Können Sie keine Kopie vorlegen, kann keine Erstattung erfolgen.
Aber: Fahrkarten von Schülerinnen und Schülern einer örtlich nicht zuständigen Schule, sowie nicht personengebundene Fahrkarten sind im Original einzureichen.
