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Welche Kosten entstehen für die Schülerbeförderung?

Für die Beantragung der Schülerbeförderung oder die Erstattung notwendiger Aufwendungen fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Die Kosten der Beförderungsleistung trägt der Landkreis Vorpommern-Rügen.

Im Falle einer Kostenerstattung (z. B. für Bahnfahrkarten) müssen Sie die Kosten der Fahrkarten zunächst selbst übernehmen; diese werden nach Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Schülerzeitfahrkarten erstattet.