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Kann ich eine Erstattung erhalten, wenn ich mein Kind selbst mit dem PKW zur örtlich zuständigen Schule fahre?

Ja, sofern keine Möglichkeit besteht, den öffentlichen Personennahverkehr oder vom Landkreis angemietete Fahrzeuge zu nutzen. In diesem Fall kann eine Erstattung der PKW-Kosten auf Antrag erfolgen.

Ist eine Verbindung mit öffentlichem Personennahverkehr vorhanden, besteht keine Möglichkeit die Kosten für den privaten PKW geltend zu machen.