Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt witterungsabhängige Branchen
Die Arbeitsagentur informiert in ihrer Presseinfo vom 04.12.2025, dass Unternehmen mit Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt werden, welches in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt wird. Dies betrifft Unternehmen des Baugewerbes und Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sowie Dachdecker und Gerüstbauer.
Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Stralsund informiert interessierte Betriebe gern über alle Fragen zu diesem Thema. Dafür kontaktieren die Unternehmen einfach den persönlichen Ansprechpartner oder nutzen die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.
Mehr Informationen finden Interessierte hier.
