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Kreistag beschließt Haushaltssatzung 2026

money-167733_1280 © pixabay
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Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen hat am 15. Dezember 2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.

Der Haushalt 2026 weist im Finanzhaushalt einen Gesamtbedarf von etwa 685 Millionen Euro aus. Trotz steigender Einzahlungen besteht eine Finanzierungslücke von über 87 Millionen Euro. Die strukturelle Unterfinanzierung des Landkreises setzt sich damit fort.

Landrat Dr. Stefan Kerth erklärt: „Der Haushalt 2026 zeigt deutlich, dass die finanziellen Spielräume des Landkreises ausgeschöpft sind. Stark steigende Ausgaben in der Jugend- und Sozialhilfe, gesetzliche Leistungsansprüche und Tarifsteigerungen führen zu einer Dynamik, die wir aus eigener Kraft nicht mehr auffangen können.“

Die Haushaltsplanung ist geprägt von einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und einer hohen Abhängigkeit von Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden. Gleichzeitig werden dem Landkreis immer mehr Aufgaben übertragen, ohne dass eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist. Häufig muss der Landkreis in Vorleistung treten, während Kostenerstattungen zeitverzögert oder unvollständig erfolgen.

Zusätzliche Belastungen ergeben sich aus der angespannten Konjunkturlage, unsicheren Wachstumsaussichten sowie den nach unten korrigierten Einwohnerzahlen des Zensus 2022, die sich negativ auf die Finanzausgleichszuweisungen auswirken. Einnahmezuwächse reichen zudem nicht aus, um inflationsbedingte Kostensteigerungen auszugleichen.

„Die finanzielle Schieflage der Landkreise ist ein landesweites strukturelles Problem“, so Dr. Kerth. Der Kreistag ist dem Vorschlag der Verwaltung, den Kreisumlagesatz moderat auf 43,5 Prozent zu erhöhen, nicht gefolgt. Mit dem Festhalten an der alten Kreisumlage geht der Landkreis V-R gegenüber allen anderen Landkreisen einen Sonderweg. Die gemeindefreundliche Beschlusslage hat den Nachteil, dass der Landkreis V-R wahrscheinlich keine Haushaltsgenehmigung erhalten wird und für längere Zeit in der Handlungsfähigkeit beschränkt bleibt.

Eigene Konsolidierungsmöglichkeiten wurden intensiv geprüft und soweit möglich im Haushalt berücksichtigt. Die begrenzten steuerbaren Finanzpositionen reichen jedoch nicht aus, um die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund wird der Landkreis ein Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2026 bis 2030 erarbeiten, das dem Kreistag im Juli 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Abschließend betont Dr. Kerth: „Eine nachhaltige Stabilisierung der kommunalen Haushalte ist nur möglich, wenn Bund und Land Aufgabenstandards überprüfen und für eine strukturell auskömmliche Finanzierung der Pflichtaufgaben sorgen. Nur so können Infrastruktur und soziale Leistungen dauerhaft gesichert werden.“

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen