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Neuer Förderaufruf für 2026: kommunale Mobilitätsplanung

Das Bundesministerium für Verkehr fördert die Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) sowie prozessbegleitende Maßnahmen. 

Folgende Fördermaßnahmen sind förderfähig:

  • Analysen zum Status quo der Verkehrssituation
  • Verkehrsmodellierungen
  • Beteiligungsverfahren
  • Personalstellen zum Aufbau von Kapazitäten und Expertise
  • Beauftragung externer Planungsleistungen
  • Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren
  • Erhebung und Qualitätsmanagement von Daten der städtischen Mobilität

Zur Antragsabgabe werden gemäß den genannten Voraussetzungen insbesondere

  • Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
  • Landkreise („Kreise“ in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) und
  • Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände)

aufgerufen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenfalls zulässig.

Der Basisfördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.

Frist: Bis zum 1. Juni 2026 muss zunächst eine Projektskizze einschließlich eines Zeit- und Meilensteinplan sowie einer groben Kostenkalkulation über easy-Online eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und zur Förderrichtlinie finden Interessierte hier.

planet_fox-stop-5440282_1280_2_pixabay © pixabay
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22.04.2026