Seiteninhalt

Bildung und Teilhabe

Die Angelegenheiten vom Bereich Bildung und Teilhabe können an den vier Standorten des Bürgerservices während der regulären Öffnungszeiten erledigt werden.

An jedem Standort gibt es ein elektronisches Aufrufsystem. Die Wartezeit kann je nach Besucheraufkommen variieren.

Gerne können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Telefonservice oder die Behördenrufnummer 115.

Mitmachen möglich machen!

Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist das jetzt möglich, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der angegeben Leistung beziehen:

  • Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Wie wird Ihr Kind gefördert?

  • Kultur, Sport und Freizeit: Damit Ihr Kind beim Fussball oder im Chor mitmachen kann, stehen ihm monatlich 15 Euro für Beiträge zur Verfügung.
  • Kostenloses Mittagessen in Kita, Schulen und Hort: Wenn es in der Kita oder in der Schule mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind jetzt mitessen.
  • Schulbedarf: Für Schulmaterial wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 100 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 50 Euro.
  • Lernförderung: Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Von A wie Ausstellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von der Kita oder der Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden ebenfalls bezahlt.
  • Kostenlose Schülerbeförderung: Ihr Kind bekommt die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule bezahlt, wenn die Kosten von einer anderen Stelle nicht übernommen und wenn sie nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können.