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Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragsstellung mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers
- Haushaltsbescheinigung (Die Haushaltsbescheinigung bescheinigt, wer mit wem in einem Haushalt zusammenwohnt).
- Diese Bescheinigung stellt das Einwohnermeldeamt aus.
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei Ausländern: gegenwärtiger Aufenthaltstitel
- Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde oder Urteil),
- vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag) im Original der ersten vollstreckbaren Ausfertigung
- Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben und/oder Nachweis Steuerklassenwechsel (Finanzamt)
- Scheidungsurteil/ Scheidungsbeschluss (Aufhebungsbeschluss)
- gerichtliche Anordnung über die Unterbringung des Ehepartners für längere Zeit in einer Anstalt,
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils,
- Nachweise über den Bezug Halbwaisenrente (Rentenbescheid).
- Nachweise über laufende Unterhaltszahlungen; über die letztmalig geleisteten Unterhaltszahlungen
- Nachweise über frühere Bewilligungszeiträume von UVG-Leistungen
- Vollständiger SGB-II-Bescheid für den Monat der Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
- Verdienstbescheinigung des/der Antragstellers/in aus dem Vormonat
- ggf. Arbeitsvertrag bei befristetem Arbeitsverhältnis des/der Antragstellers/in
- Schulbescheinigung für ein Kind über dem 15. Lebensjahr oder
- Nachweise über das Einkommen des Kindes, wenn dieses sich in Berufsausbildung befindet (Ausbildungsentgelt, Berufsausbildungsbeihilfe o. ä.)