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Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragsstellung mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Haushaltsbescheinigung (Die Haushaltsbescheinigung bescheinigt, wer mit wem in einem Haushalt zusammenwohnt).
  • Diese Bescheinigung stellt das Einwohnermeldeamt aus.
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Ausländern: gegenwärtiger Aufenthaltstitel
  • Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde oder Urteil),
  • vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag) im Original der ersten vollstreckbaren Ausfertigung
  • Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben und/oder Nachweis Steuerklassenwechsel (Finanzamt)
  • Scheidungsurteil/ Scheidungsbeschluss (Aufhebungsbeschluss)
  • gerichtliche Anordnung über die Unterbringung des Ehepartners für längere Zeit in einer Anstalt,
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils,
  • Nachweise über den Bezug Halbwaisenrente (Rentenbescheid).
  • Nachweise über laufende Unterhaltszahlungen; über die letztmalig geleisteten Unterhaltszahlungen
  • Nachweise über frühere Bewilligungszeiträume von UVG-Leistungen
  • Vollständiger SGB-II-Bescheid für den Monat der Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
  • Verdienstbescheinigung des/der Antragstellers/in aus dem Vormonat
  • ggf. Arbeitsvertrag bei befristetem Arbeitsverhältnis des/der Antragstellers/in
  • Schulbescheinigung für ein Kind über dem 15. Lebensjahr oder
  • Nachweise über das Einkommen des Kindes, wenn dieses sich in Berufsausbildung befindet (Ausbildungsentgelt, Berufsausbildungsbeihilfe o. ä.)