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Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Rügen

Mein Wirkungskreis

Als Gleichstellungsbeauftragte nehme ich Einfluss, um Benachteiligungen abzubauen sowie Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen.

Ich berate die Verwaltung bei ihrer Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen. Gerne stehe ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises beratend zur Seite, wenn strukturelle Hindernisse der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Wege stehen.

Ziel ist es, vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern aufzuzeigen, mit fördernden Maßnahmen zu unterstützen, Impulse zu geben und Initiativen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen zu erarbeiten.

Gerne stehe ich zur Verfügung:

  • wenn Projekte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge und Gesprächsrunden zu gleichstellungsrelevanten Themen zu konzipieren bzw. zu organisieren sind,

  • wenn Sie sich als Frau oder als Mann benachteiligt fühlen 

  • wenn Sie sexueller Belästigung ausgesetzt sind, eine Vertrauensperson suchen, welche Ihnen weitere Hilfestellung aufzeigt und ggf. begleitet,

  • wenn Sie Ideen oder Vorschläge im Rahmen gleichstellungsrelevanter Themen haben,

  • oder einfach mal ein offenes Ohr zum Zuhören benötigen.

Meine Rechte und Pflichten sind es

  • bei organisatorischen, sozialen und personellen Angelegenheiten Stellung zu beziehen

  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationen weiter zu geben

  • mein Rederecht in gleichstellungspolitischen Fragen in Ausschüssen und im Kreistag wahrzunehmen

  • zu vernetzen, vermitteln, Impulse zu geben und vieles mehr.

Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich vernetzt mit

Aktuelles

Rechtliche Verankerung

Gleichstellung ist ein gemeinschaftlicher Auftrag an Politik und Verwaltung.

Grundgesetz Artikel 3

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 118

§ 118 KV M-V – Gleichstellungsbeauftragte

  1. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
  2. Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
  3. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
  4. Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
  5. Sofern ein Beschluss des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses nach Überzeugung der Gleichstellungsbeauftragten das Wohl des Landkreises dadurch gefährdet, dass er der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zuwiderläuft, kann sie ferner verlangen, dass die Landrätin oder der Landrat prüft, ob sie oder er von dem Widerspruchsrecht nach § 111 Absatz 1 Satz 2 Gebrauch macht. Die Landrätin oder der Landrat hat die Prüfung vorzunehmen, wenn das Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung schriftlich bei ihr oder ihm eingegangen ist und einen Vorschlag für die Begründung des Widerspruches enthält.
  6. Die Landrätin oder der Landrat entscheidet über die personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung und die personelle Vertretung sowie über die Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit räumlichen und sächlichen Mitteln, nachdem sie hierzu angehört wurde. Ist die Gleichstellungsbeauftragte der Überzeugung, dass die Entscheidung nach Satz 1 einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben entgegensteht, kann sie eine Befassung des Kreistages mit ihren Einwendungen gegen die Entscheidung der Landrätin oder des Landrates verlangen. Entscheidet der Kreistag, dass die Einwendungen der Gleichstellungsbeauftragten berechtigt sind, hat die Landrätin oder der Landrat die Entscheidung nach Satz 1 unter Berücksichtigung der Auffassung des Kreistages erneut zu treffen.
  7. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3, bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 und bei der Ausübung ihrer Rechte nach den Absätzen 5 und 6 weisungsfrei.
  8. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Hilfenetz häusliche und sexualisierte Gewalt

Frauenschutzhaus Ribnitz-Damgarten

Tel.: 03821 72 03 66
E-Mail: fsh-rd@awo-vorpommern.de

Frauenschutzhaus Stralsund

Tel.: 03831 22 99 600
E-Mail: fsh.hst@stark-machen.de

„Ankerlicht“ Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt mit Schutzwohnung

Tel.: 03838 20 17 93 
E-Mail: ankerlicht@kjfh-ruegen.de

M.I.S.S. Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
für den Landkreis VR

Tel.: 03831 66 79 363
E-Mail: kontakt@miss-beratungsstelle.de
www.miss-beratungsstelle.de


Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking

Tel.: 03831 30 77 50 Erwachsenenberatung
Tel.: 03831 30 77 51 Kinder- und Jugendberatung
E-Mail: interventionsstelle.stralsund@stark-machen.de

Landkreis Vorpommern-Rügen - Gleichstellungsbeauftragte

Tel.: 03831 357-1340
E-Mail: Gleichstellung@lk-vr.de


Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und Angehörige

derzeit nicht besetzt

Weisser Ring e.V.

Tel.: 0151 55 16 46 28 Stralsund
E-Mail: weisser.ring.stralsund@gmx.de                                             

Tel.: 038301 89 83 60 Rügen
E-Mail: weisser-ring.ruegen@t-online.de                                                               

Tel.: 0173 98 99 469 Nordvorpommern
E-Mail: nordvorpommern@mail.weisser-ring.de


BeLa – Beratung und Begleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt

Tel.: 0155 6713 8513   und/oder    
Tel.: 0176 7470 8335
E-Mail: bela.vorpommern@stark-machen.de

Gewaltberatung, Tätertherapie und Männerberatung

Tel.: 0151 74 44 00 47
E-Mail: zocher@kdw-greifswald.de

Weitere Anlaufstellen

N.I.N.A. e.V.

Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
Te.: 0800 22 55 530

Website: www.nina-info.de
Online-Beratung: www.schreib-ollie.de


Das Hilfetelefon- Beratung und Hilfen für Frauen
Tel.: 116 016

Hilfetelefon Gewalt an Männer
Tel.: 0800 123 9900

Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend
Tel.: 0800 22 55 530



Schwangerschaftsberatungsstellen

Schwangerschaftsberatungsstellen beraten Frauen und Männer zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Auch für Fragen zu Verhütung, Kinderwunsch sowie zur Schwangerschaftskonfliktberatung stehen Ihnen die Beraterinnen zur Seite.

Die folgenden Beratungsstellen stehen Ihnen von 2026 bis 2028 im Landkreis
Vorpommern-Rügen zur Verfügung.

AWO Soziale Dienste Rügen gGmbH

Waldmeisterstr. 6, 18546 Sassnitz
Tel.: 038392 22222
E-Mail: info@boots-charter-glowe.de
www.awo-ruegen.de

AWO Soziale Dienste Rügen gGmbH

Störtebekerstraße 38, 18528 Bergen auf Rügen
Tel.: 03838 24982
E-Mail: rv@awo-ruegen.de
www.awo-ruegen.de

Pro Familia Landesverband MV e.V.

Markt 10, (Eingang Mühlenstraße), 18528 Bergen auf Rügen
Tel.: 03838 24574
E-Mail: bergen@profamilia.de
www.profamilia.de

Pro Familia Landesverband MV e.V.

Neuer Markt 18-21, 18439 Stralsund
Tel.: 03831 280602
E-Mail: stralsund@profamila.de
www.profamilia.de

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Region Vorpommern

Alter Markt 8, 18439 Stralsund
Tel.: 03831 2858916
E-Mail: schwangerenberatung.stralsund@caritas-vorpommern.de                                      www.caritas-vorpommern.de

Kreisdiakonisches Werk e.V.

Hans-Fallada-Straße 10, 18435 Stralsund
Tel.: 03831 38 49 01
E-Mail: beratungsdienste@kdw-hst.de
www.kdw-hst.de

DRK Kreisverband NVP e.V.

Straße der Solidarität 69, 18507 Grimmen
Tel.: 038326 535428
E-Mail: schwangerenberatung@drk-nvp.de
www.drk-nvp.de

Pro Familia Landesverband MV e.V.

Grüne Str.2, 18311 Ribnitz
Tel.: 03821 3887
E-Mail: ribnitz-damgarten@profamilia.de
www.profamilia.de


Müttertelefon

Das Müttertelefon bietet anonym und kostenfrei Gesprächsangebote für Frauen in Not. Sie wollen als Frau in Not über Ihre Sorgen reden. Beispiele: "Ihre Tochter kommt in die Pubertät und möchte nicht mehr in die Schule?" oder "Ich bin Großmutter und mache mir Sorgen um die Erziehung meiner Enkelkinder. Wie verhalte ich mich da am besten?"  Dann nutzen Sie das kostenlosen Müttertelefon.

Tel.: 0800 - 333 2 111
Jeden Tag, von 20 bis 22 Uhr, anonym und kostenfrei
https://www.muettertelefon.de/
Instagram: https://www.instagram.com/muettertelefon/ 

Vertrauliche Geburt

Schwanger und keiner darf es erfahren? Wir helfen. Anonym und sicher. Scheuen Sie sich nicht – melden Sie sich in einer unserer Beratungsstellen.

Das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“
Tel.: 0800 40 40 020

Umfassende Informationen finden Sie auch auf:
www.geburt-vertraulich.de


Familien- und Erziehungsberatungsstellen

Evangelische Beratungsstelle des Kreisdiakonischen Werkes
Stralsund e.V.
Erziehungs-/Familien-/Lebensberatung

Tel.:  03831/38 49 01

EFA |Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Verbund für Soziale Projekte (VSP), STRALSUND

Tel.: 03831/29 38 01
E-Mail: info.efa@vsp-mv.de

Erziehungsberatungsstelle des Chamäleon Stralsund e.V.
VORPOMMERN-RÜGEN u.a. Schwerpunkt Sucht, Erziehung und
Thema Sexualität (Geschlecht als soziales Merkmal)

Tel.: 0176/45 63 07 20
E-Mail: info@chamaeleon.me


Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienfragen des Kreisdiakonisches Werk Stralsund e.V., Bergen auf RÜGEN 

Tel.: 0173/38 80 526

Erziehungs-/ Familienberatung „Insel-Lichtblick“ des KJFH Rügen e.V.,
Bergen auf RÜGEN

Orientierung und Unterstützung im Alltag und in Krisen, 
Videoberatung über Messengerdienst möglich
Mo - Fr von 8 - 16 Uhr
Tel.: 03838/31 57 80 5
E-Mail: insel-lichtblick@kjfh-ruegen.de


Familienberatungsstelle der AWO Rügen - Familiennotruf RÜGEN

Mo - Do 9.30 bis 15 Uhr und Fr 8:30 bis 13 Uhr
Tel.: 03838/24 982
E-Mail: familienberatung-bergen@awo-ruegen.de

Erziehungsberatungsstelle JAM GmbH, Bad Sülze, VORPOMMERN

Tel.: 03821/39 09 829

Elterntelefon "Nummer gegen Kummer"

anonyme und kostenlose Telefonberatung 
Tel.: 0800 - 111 0 550

Elternstress-Telefon 

des Kinderschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern
anonyme und kostenlose Telefonberatung
Tel.: 0385 - 479 157
Mo - Fr von 14 - 17 Uhr