Kulturförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen gewährt Zuwendungen für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen. Dies erfolgt gemäß § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
- Kulturförderrichtlinie
- Anlage 1 zur Kulturförderrichtlinie - Antrag
- Anlage 2 zur Kulturförderrichtlinie - Finanzierungsplan
- Anlage 3 zur Kulturförderrichtlinie - Mittelanforderung
- Anlage 4 zur Kulturförderrichtlinie - Verwendungsnachweis
- Belegliste zum Bearbeiten
Ansprechpartnerin
Carina Schmidt
02.10 - EU-Förderprogramme / Internationale Beziehungen
Kulturreferent
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
+49 (3831) 357-1254
Carina.Schmidt@lk-vr.de
02.10.02
Raum: 308