Integrationsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Im Landkreis Vorpommern-Rügen sind zwei Integrationsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ehrenamtlich tätig. Frau Knäbe und Herr Brelle wurden auf der Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2019 bestellt.
Frau Knäbe und Herr Brelle führen regelmäßig Beratungen durch.
Sprechstunden 2025 von Gundela Knäbe
Die Sprechstunden finden voraussichtlich statt am:
- 07. Januar
- 11. März
- 13. Mai
- 08. Juli
- 09. September
- 11. November
von 15 Uhr bis 16 Uhr in Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 67, Raum 127 und am
- 21. Januar
- 04. März
- 22. April
- 03. Juni
- 15. Juli
- 02. September
- 21. Oktober
- 02. Dezember
von 15 Uhr bis 16 Uhr in Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30, 4. Etage, Raum 450.
Sprechstunden 2025 von Peter Brelle
Die Sprechstunden finden voraussichtlich statt am:
- 06. Februar
- 08. April
- 10. Juni
- 12. August
- 09. Oktober
- 04. Dezember
von 15 Uhr bis 17 Uhr in Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 67, Raum 127 und am
- 30. Januar
- 06. März
- 06. Mai
- 08. Juli
- 09. September
- 11. November
von 15 Uhr bis 17 Uhr in Ribnitz-Damgarten, im Begegnungszentrum, Georg-Adolf-Demmler-Straße 6.
Die Termine werden auch in der Presse bekannt gegeben.
Die Integrationsbeauftragten für Menschen mit Behinderungen tragen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen im Landkreis bei.
Sie haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Prüfung von Verwaltungsunterlagen auf ihre Auswirkung für behinderte Menschen
- Förderung der Zusammenarbeit der gemeinnützigen Vereine mit den gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Behörden und Betrieben
- Angebote von Sprechstunden und Beratungen für hilfesuchende behinderte Menschen
- beratende Mitwirkung bei Bauplanungen und Bauausführungen zur Barrierefreiheit
- beratende Mitwirkung im Tourismusbereich die zur Barrierefreiheit und Inklusion behinderter Menschen beiträgt
Die Integrationsbeauftragten haben das Recht, in Beratungen innerhalb der Verwaltung mitzuwirken. Sie sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Aufgaben des Landkreises frühzeitig zu beteiligen, dass seine Anregungen, Vorschläge oder sonstige Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden können.