Bildung und Teilhabe
Überlegen Sie nicht lange und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der angegeben Leistung beziehen:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
- Asylbewerberleistungen
- Grundsicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Wie wird Ihr Kind gefördert?
- Kultur, Sport und Freizeit: Damit Ihr Kind beim Fussball oder im Chor mitmachen kann, stehen ihm monatlich 15 Euro für Beiträge zur Verfügung.
- Kostenloses Mittagessen in Kita, Schulen und Hort: Wenn es in der Kita oder in der Schule mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind jetzt mitessen.
- Schulbedarf: Für Schulmaterial wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 130 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro.
- Lernförderung: Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.
- Tagesausflüge und Klassenfahrten: Von A wie Ausstellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von der Kita oder der Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden ebenfalls bezahlt.
Öffnungszeiten Bildung und Teilhabe:
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Für den Bereich Allgemeinen Bürgerservice und Bildung und Teilhabe benötigen Sie keine Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde andere Öffnungszeiten gelten und Sie einen Termin benötigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behördennummer (03831) 115.