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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege beantragen

Nr. 99108012005000

Volltext

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Kostentyp: variabel
    -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
    -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

Verfahrensablauf

Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

  • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
  • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
  • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
  • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

Frist

  • Fristtyp: Antragsfrist
    Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
     
  • F risttyp: Geltungsdauer
    Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
     
  • Fristtyp: Widerspruchsfrist
    Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

Teaser

Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
 
 Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

  • bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
  • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

  •  Hauptantrag:
    • f ormlos oder per Formblatt
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
    • Baustelleneinrichtungsplan

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

Voraussetzungen

Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
  • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
  • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
  • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht