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07.06.2024

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch die freien Träger für den Jugendhilfeausschuss

Jugensausschuss © pixabay
Jugensausschuss © pixabay

In der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages am 8. Juli 2024 wird der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Rügen neu gewählt. Hierfür gelten insbesondere die Regelungen des § 71 SGB VIII sowie des § 5 KJHG-Org. M-V.

Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Neun der stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertreter werden durch den Kreistag vorgeschlagen. Für die anderen sechs stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter sind die im Landkreis Vorpommern-Rügen tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorschlagsberechtigt. Die vorgeschlagenen Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und im Landkreis Vorpommern-Rügen wohnen oder tätig sein.

Die Vorschläge sind bis zum 14. Juni 2024 zu richten an:

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Jugend
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Link zu der Bekanntmachung:

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch die freien Träger für den Jugendhilfeausschuss

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen