Bildung und Teilhabe für Bürgergeldempfänger künftig im Eigenbetrieb Jobcenter: Änderung der Zuständigkeit ab 1. Januar 2026
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihre Kinder in den Bereichen Bildung, Freizeit und soziale Teilhabe zu fördern. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Bearbeitung der BuT-Anträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld nicht mehr im Bürgerservice des Landkreises Vorpommern-Rügen, sondern im Eigenbetrieb Jobcenter erfolgen. Diese Änderung dient der Verbesserung der Prozessabläufe und der effizienteren Bearbeitung von Anträgen.
Für alle anderen Anspruchsberechtigten (Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld oder gemäß SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung), sind nach wie vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Bürgerservice verantwortlich und unterstützen mit Auskünften und Hilfestellungen bei diversen Anträgen.
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen
