Übergang Schule-Beruf
„Jugendsozialarbeit und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit bei der Berufsorientierung und beim Übergang von der Schule in den Beruf"
Sehr intensiv beschäftigte sich der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Rügen in einer Klausurtagung mit diesem Thema. Um im Ergebnis künftige Handlungsschwerpunkte erarbeiten zu können, erfolgte der thematische Einstieg anhand von Ausführungen zum aktuellen Stand der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, der Jugendsozialarbeit darin, den Vor- und Nachteilen sowie mit konkreten Projekten zur Berufsorientierung.
Als künftige Handlungsschwerpunkte gelten seitdem:
- Umsetzung des § 13 Abs. 4 SGB VIII
- Erfassung aller Maßnahmen der Jugendsozialarbeit in der Maßnahmeübersicht des Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf
- gemeinsame Auswertung von SGB II, SGB III und SGB VIII aller nach § 13 SGB VIII finanzierten Angebote
- Intensivierung bzw. weitere Umsetzung einer gemeinsamen Fallarbeit durch das SGB VIII mit dem SGB II und SGB III