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Steuerliche Entlastung

Unternehmen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, z.B:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag (Anträge zur Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen sind hingegen an das kommunale Steueramt zu richten) 
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen 
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen, um mit diesen bereits vorhandenen Instrumenten Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Im direkten Austausch mit Politik und Verwaltung fordert die IHK-Organisiation derzeit weitere Entlastungen. Dazu gehören insbesondere eine rasche und unbürokratische Anpassung der Vorauszahlungen auf Antrag der Unternehmen sowie die zinslose Stundung von Steuerzahlungen.