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Geflügelpest 

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FAQ

Wie wird die Erkrankung übertragen?

Das Virus kann einerseits über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft.

Andererseits ist auch die indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiter verbreitet werden.

Wie können Hobbyhalter ihr Geflügel schützen?

Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:

  • Kein Kontakt zu Wildvögeln
  • Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
  • Nur Personen in den Bestand lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen
  • Tragen von Schutzkleidung
  • Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
  • Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
  • Guter baulicher Zustand der Stallungen
  • Regelmäßige Schadnager-Bekämpfung
  • Eierkartons nur einmal verwenden

Wie wird die Geflügelpest bekämpft?

Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen durch das Veterinäramt angeordnet.
Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Aufstallung des Hausgeflügels angewiesen und von der Geflügelpest betroffene Geflügelhaltungen geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Weitere Maßnahmen werden in Abhängigkeit des Seuchengeschehens getroffen.

Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?

Laut Robert-Koch-Institut haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut: Antworten des Robert Koch-Instituts auf Fragen zur Geflügelpest

Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin verzehrt werden?

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird.

Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch die allgemeinen Hygieneregeln (siehe unten) Beachtung finden.

Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?

In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Tieren verhindert werden.

Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt benachrichtigen (Tel +49 (03831) 357-24 60). An den Wochenenden und Feiertagen nimmt diese Meldungen auch die Rettungsleitstelle Stralsund unter +49 (03831) 2838-0 entgegen.

Hygieneregeln

1. Reinigung und Sauberkeit

Gefährliche Mikroorganismen können sich in der Erde und dem Wasser befinden oder können durch Tiere und Menschen übertragen werden. Gerade bei der Arbeit in der Küche können Mikroorganismen durch den Kontakt zu Arbeitsflächen, Schneidbrettern, Besteck und anderen Gerätschaften auf das Lebensmittel gelangen. Um sich davor zu schützen, ist Reinigung und Sauberkeit im Haushalt von enormer Wichtigkeit.

Darum gilt:

  • Die Hände vor der Zubereitung und dem Essen gründlich waschen – besonders nach dem Toilettengang, Tierkontakten, Gartenarbeiten und Windelnwechseln.
  • Messer, Besteck, Schneidbretter und andere Gerätschaften in der Küche müssen nach dem Kontakt mit rohem Fleisch, Geflügel, rohen Eiern, Fisch und Meerestieren sowie rohen pflanzlichen Produkten gründlich gereinigt werden.
  • Für die Zubereitung von Fleisch und Fisch sollten Schneidbretter mit glatter Oberfläche verwendet werden.
  • Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen.
  • Zum Waschen, Kochen und Spülen immer Trinkwasser verwenden.
  • Lebensmittel und Küchenbereiche vor Insekten, Haustieren und anderen Tieren schützen.
  • Den Kühlschrank regelmäßig reinigen – Vorsicht: Dabei keine Scheuermilch verwenden, da dadurch die Oberflächen zerkratzt und uneben werden.
  • Küchentücher regelmäßig wechseln und bei hohen Temperaturen waschen.
  • Wunden an den Händen vor der Essenszubereitung mit einem wasserundurchlässigen Verband abdecken.
  • Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen.

2. Einkauf

Die hygienische Sicherheit der Lebensmittel kann schon beim Einkauf beeinflusst werden. Daher sollten die Waren sorgfältig ausgewählt werden und sich in einem einwandfreien Zustand befinden.

Darum gilt:

  • Allgemein auf einwandfreie, nicht beschädigte Waren achten.
  • Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.
  • Leichtverderbliche Lebensmittel, wie zum Beispiel rohes Fleisch, Fleischerzeugnisse und rohen Fisch, immer in einer Kühltasche transportieren.
  • Leicht verderbliche Ware frisch einkaufen.
  • Bevorzugt wärmebehandelte Milch einkaufen.
  • Beim Kauf von Eiern auf Frische, Sauberkeit, Unversehrtheit und Kennzeichnung achten.
  • Lebensmittel in beschädigten oder aufgeblähten Verpackungen meiden.

3. Lagerung

Durch die richtige Lagerung kann die Haltbarkeit der Lebensmittel positiv beeinflusst werden. Zudem werden sie vor der Kontamination mit Mikroorganismen, durch den Kontakt mit Insekten, Nagern und anderen Tieren, geschützt.

Darum gilt:

  • Lebensmittel direkt nach dem Einkauf sofort an dem richtigen Ort im Haushalt lagern ( Kühlschrank).
  • Leichtverderbliche Lebensmittel entsprechend den Temperaturangaben auf der Verpackung aufbewahren.
  • Zubereitete Speisen nicht länger als zwei Stunden bei Raumtemperatur lagern.
  • Gekochte und verderbliche Lebensmittel umgehend unter +7°C kühlen.
  • Gekochte Speisen, die bis zum Verzehr warmgehalten werden sollen (zum Beispiel Reis oder Eintopf), sollten bei +65°-75°C gelagert und spätestens 3 Stunden nach der Zubereitung verzehrt werden.
  • Eier immer im Kühlschrank lagern.
  • Lebensmittel immer in geschlossenen Gefäßen lagern oder beispielsweise durch Folie abdecken.
  • Haustiere stets von Lebensmitteln fernhalten.
  • Grundsätzlich das Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum beachten.
  • Rohes Fleisch, Geflügel, Fisch und Meerestiere – möglichst bereits beim Einkauf – von anderen Lebensmitteln trennen und auf dichte Verpackungen achten.

4. Erhitzung

Besonders bei Raumtemperatur vermehren sich Mikroorganismen in Lebensmitteln sehr schnell. Untersuchungen haben gezeigt, dass Lebensmittel, die über 70°C erhitzt wurden, in der Regel als sicher einzustufen sind. Besonders bei empfindlichen Nahrungsmitteln wie Hackfleisch, Fleisch, Geflügel, Eier und Rohmilch ist es wichtig, eine ausreichende Erhitzung einzuhalten.

Darum gilt:

  • Sowohl Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchte als auch Suppen und Eintöpfe gründlich erhitzen; mindestens 10 Minuten bei 70°C.
  • Rühr- und Spiegeleier immer durchbraten, Frühstückseier mindestens 5 Minuten kochen.
  • Bei der Erhitzung in der Mikrowelle die Speisen umrühren, um ein gleichmäßiges Erwärmen zu gewährleisten.
  • Fleisch und Fleischgerichte völlig durchbraten oder garen. Dabei müssen alle Teile eine Temperatur von mindestens 70° C erreichen – zur Sicherheit ein Bratthermometer verwenden.
  • Frischen Fisch so lange garen, bis er undurchsichtig ist und sich mit einer Gabel leicht in Schichten zerteilen lässt.
  • Muscheln und Austern nur in kleinen Mengen und mindestens 10 Minuten kochen. Muscheln und Austern, die nach dem Kochen geschlossen bleiben, dürfen nicht verzehrt werden.
  • Rohmilch vor dem Verzehr abkochen.
  • Beim Einmachen von Lebensmitteln, wie beispielsweise Bohnen oder Spargel, ist ein zweimaliges Erhitzen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen notwendig. Nur so können Botulismuserreger vollständig abgetötet werden.

5. Kühlung

Bei höheren Temperaturen vermehren sich Bakterien in der Regel schneller. Das Temperaturoptimum liegt bei den meisten Mikroorganismen in einem Bereich von 25-40°C. Um das Keimwachstum zu vermindern beziehungsweise zu stoppen, sollten leicht verderbliche Lebensmittel schnellstmöglich gekühlt oder eingefroren werden. Der Kühlschrank sollte auf Temperaturen von maximal + 7°C und der Gefrierschrank auf -18°C bis -20°C eingestellt sein. Das Keimwachstum ist bei Kühlschranktemperatur stark vermindert, es gibt jedoch auch Mikroorganismen, die sich bei diesen Temperaturen noch vermehren können.

Darum gilt:

  • Hackfleisch sofort kühl stellen und noch am Tag der Herstellung beziehungsweise des Erwerbs verarbeiten und durchgaren.
  • Frischer Fisch und Fischereierzeugnisse müssen bei Temperaturen unter +2° C gelagert oder schnellstmöglich verzehrt werden.
  • Um die Lebensfähigkeit von Muscheln und Austern zu erhalten, sollte eine Kühlung bei +4 °C bis maximal +10 °C erfolgen.
  • Fleisch und Geflügel immer im Kühlschrank oder in der Mikrowelle auftauen.
  • Speisen abkühlen lassen, bevor sie in den Kühlschrank gestellt werden. Größere Mengen portionieren, damit die Abkühlzeit nicht zu lang ist.
  • Speisen, die rohe Eier enthalten (zum Beispiel Tiramisu), nur mit ganz frischen Eiern zubereiten und anschließend sofort kühlen und verzehren.
  • Eine Tiefkühllagerung verhindert beziehungsweise verlangsamt das Wachstum von Mikroorganismen und verlängert damit die Haltbarkeit des Lebensmittels. Eine Keimabtötung oder -reduzierung ist mit dem Tiefgefrieren in der Regel nicht verbunden.

6. Verarbeitung

Die Verarbeitung spielt bei der Lebensmittelhygiene eine wichtige Rolle. Um die Übertragung von Keimen von einem auf das andere Lebensmittel zu vermeiden, sollten bestimmte Waren getrennt von einander gelagert und zubereitet werden. Auch die Haltbarkeit kann durch eine Trennung bestimmter Produkte positiv beeinflusst werden.

Darum gilt:

  • Für das Schneiden von Fleisch und Gemüse unterschiedliche Bretter und Messer verwenden.
  • Rohes Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchte von anderen Lebensmitteln getrennt lagern.
  • Den Kontakt zwischen gekochten und rohen Lebensmitteln vermeiden.
  • Die Auftauflüssigkeit und das Verpackungsmaterial von gefrorenem Fleisch sorgfältig entfernen und den Kontakt mit anderen Speisen vermeiden.
  • Verzehrfertige Speisen nicht in Behälter oder Geschirr geben, in denen vorher rohe Lebensmittel wie Fleisch, Fisch und Eier gelagert waren.
  • Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen.
  • Früchte, Salat und Gemüse immer mit Trinkwasser waschen. Wiederholtes Waschen ist besser als einmaliges Waschen mit viel Wasser.
  • Die Temperatur des Waschwassers sollte höher sein als die Temperaturen von Obst und Gemüse.
  • Obst und Gemüse nach dem Waschen nicht nass liegen lassen.
  • Schälen kann Kontaminationen wirksam reduzieren. Angeschimmeltes oder Angefaultes wegwerfen.
  • Blanchieren ermöglicht eine effektive Keimreduzierung.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie bei den folgenden Institutionen:

    • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): 
Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher zum Thema Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion (Merkblatt, PDF)

Was ist Geflügelpest?

Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (z. B. H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.

Was bedeuten »H« und »N«?

Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Diese verfügen über zwei Oberflächenproteine - das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N). Es gibt verschiedenste Varianten dieser Oberflächenproteine. Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8.

Wo kommt das Virus her?

Wildgeflügel (insbesondere Enten und Gänse) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.

Was sind die Symptome der Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich.

Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

Hinweise zu Verbringungsregeln

Bei Ausbruch der Geflügelpest werden Sperrzonen eingerichtet, in denen bestimmte Regeln zu beachten sind. Im nachfolgenden Merkblatt können Sie sich über die Verbringungsregelungen informieren:

Gefluegelpest_Merkblatt_Verbringungsregelungen_Tiere_tierische_Produkte