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Förderprogramm: Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge 

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte.

Förderfähig sind unter anderem Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme. Insgesamt gibt es drei Förderaufrufe:

  • Förderaufruf für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Antragsfrist 05. Juni 2026. (Kleinprojekte)
  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Antragsfrist 07. Juli 2026 (Großprojekte mit einer max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag von 5 Millionen Euro)
  • Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Antragsfrist 07. Juli 2026, die geplante Ladeinfrastruktur soll uneingeschränkt der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein, z. B. Rastanlagen, Ladehubs in z.B. Gewerbegebieten oder auch Umschlagpunkte.

Informationen (Aufzeichnung Online-Seminar) zum Förderprogramm finden Interessierte hier.

Antragstellung & Richtlinie sind ersichtlich über den Projektträger Jülich : https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw

Pressemeldung des BMVs zum Förderprogramm 

E-Ladesäule_2151404_1280_pixabay © pixabay
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02.06.2026