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FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Zuständig ist immer die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

Was muss ich bei der Kontaktaufnahme beachten?

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir zwingend Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse im Landkreis Vorpommern-Rügen. Beim Verwenden unserer Formulare sollten möglichst alle Angaben vollständig ausgefüllt und das Formular eigenhändig von der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vetretung unterschrieben sein. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie uns per Post Ihre beigefügten Nachweise nur in Kopie und nicht die Originale zusenden. Damit wir Sie per Post erreichen können, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name leserlich an Ihrem Briefkasten steht. Um die Berabeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, senden Sie uns bitte Ihre Anfrage nur ein Mal und nicht mehrmals zu.

Terminvereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Mail, über das Kontaktformular der Ausländerbehörde oder per Post.

Ich habe die Ausländerbehörde kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten?

Durch eine verzögerte Antwort durch die Ausländerbehörde entstehen Ihnen keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile. Bitte sehen Sie von wiederholter Kontaktaufnahme in einer Angelegeneheit ab.

Bearbeitungszeit

Aufgrund der, in den vergangenen Jahren, gestiegenen Fallzahlen in der Ausländerbehörde kann es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten sowohl Antragstellende als auch Mitarbeitende um Verständnis, Geduld und Belastbarkeit in dieser herausfordernden Phase. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anliegen so zügig und sorgfältig wie möglich zu bearbeiten. Dennoch kann es vorkommen, dass Wartezeiten von mehreren Wochen entstehen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum.
Hinweis: im Bereich Einbürgerungen kann die Bearbeitungszeit aktuell bis zu einem Jahr betragen.

Sie haben einen neuen Arbeitgeber?

Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich über das Kontaktformular, per Email oder Post und fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
  • Arbeitsvertrag
  • Reisepass
  • Kündigung des alten Arbeitgebers/ der alten Arbeitgeberin

Sie sind Arbeitgeber und möchten geflüchtete Menschen beschäftigen?

Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier. Es erfolgt die Weiterleitung auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Ergänzend benötigen Sie das Formular:

Sie interessieren sich für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland?

Falls Sie sich für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland interessieren, können Sie sich mit allen Fragen an die Rückkehrberatung wenden. Die Rückkehrberatung des Landkreises Vorpommern-Rügen hilft geflüchteten Menschen und Ausländern bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland. Angebot: persönliche Beratung, finanzielle Hilfe, Übernahme der Reisekosten, Beratung zur Gesundheitsversorgung, Vermittlung an Beratungsangebote im Herkunftsland.

Beratungstermine nach Vereinbarung.

Weiterführende Informationen (Mehrsprachig) und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Flyer.

Rückkehrberatung Landkreis Vorpommern-Rügen

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat auf der Website "Wege zur Einbürgerung" Fragen und Antworten zur Einbürgerung gesammelt und beantwortet. Unter anderem werden die Voraussetzungen, welche Sie grundsätzlich erfüllen müssen erläutert, der Ablauf vom Antrag bis zur Einbürgerung wird beschrieben und es wird auf Fragen zum Prozess der Einbürgerung eingegangen. Beispielsweise wird erläutert, dass die Bearbeitungszeit 18 Monate oder mehr betragen kann.

Link zur Website: Wege zur Einbürgerung

Broschüre:

Flyer zu den wichtigsten Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit: