FAQ
Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?
Zuständig ist immer die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
Was muss ich bei der Kontaktaufnahme beachten?
Terminvereinbarung
Ich habe die Ausländerbehörde kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten?
Bearbeitungszeit
Hinweis: im Bereich Einbürgerungen kann die Bearbeitungszeit aktuell bis zu einem Jahr betragen.
Sie haben einen neuen Arbeitgeber?
Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich über das Kontaktformular, per Email oder Post und fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
- Arbeitsvertrag
- Reisepass
- Kündigung des alten Arbeitgebers/ der alten Arbeitgeberin
Sie sind Arbeitgeber und möchten geflüchtete Menschen beschäftigen?
Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier. Es erfolgt die Weiterleitung auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ergänzend benötigen Sie das Formular:
Sie interessieren sich für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland?
Falls Sie sich für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland interessieren, können Sie sich mit allen Fragen an die Rückkehrberatung wenden. Die Rückkehrberatung des Landkreises Vorpommern-Rügen hilft geflüchteten Menschen und Ausländern bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland. Angebot: persönliche Beratung, finanzielle Hilfe, Übernahme der Reisekosten, Beratung zur Gesundheitsversorgung, Vermittlung an Beratungsangebote im Herkunftsland.
Beratungstermine nach Vereinbarung.
Weiterführende Informationen (Mehrsprachig) und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Flyer.
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat auf der Website "Wege zur Einbürgerung" Fragen und Antworten zur Einbürgerung gesammelt und beantwortet. Unter anderem werden die Voraussetzungen, welche Sie grundsätzlich erfüllen müssen erläutert, der Ablauf vom Antrag bis zur Einbürgerung wird beschrieben und es wird auf Fragen zum Prozess der Einbürgerung eingegangen. Beispielsweise wird erläutert, dass die Bearbeitungszeit 18 Monate oder mehr betragen kann.
Link zur Website: Wege zur Einbürgerung
Broschüre:
Flyer zu den wichtigsten Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit:
