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Öffentlicher Personen Nahverkehr im Landkreis Vorpommern-Rügen

Bus vor Haltestelle © Landkreis Vorpommern-Rügen
Bus vor Haltestelle © Landkreis Vorpommern-Rügen

Der Landkreis ist als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Sicherstellung des sonstigen ÖPNV zuständig. Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) gibt das in § 3 Abs. 3 so vor. 

Der Nahverkehrsplan Vorpommern-Rügen (KT 357-16/2022) definiert sogenannte Mindestbedienstandards, die vom Landkreis zu finanzieren sind. Damit kommt der Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV seiner finanziellen Verantwortung zur Sicherung einer Grundversorgung und Daseinsvorsorge für alle Einwohnerinnen und Einwohner nach. Im Sinne dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten vom bestehenden Liniennetz und den vorhandenen Beförderungskapazitäten aus.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Bundesrepublik Deutschland sieht in seiner letzten Fassung aus dem Jahr 2012 in §8 Abs. 3 vor, dass im Nahverkehrsplan des jeweiligen öffentlichen ÖPNV-Aufgabenträgers darzustellen ist, wie eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreicht werden kann. Das Haltestellenkonzept des Landkreises Vorpommern-Rügen (KT 227-11/2021) umfasst die Analyse der vorhandenen Daten und Empfehlungen eines zu planenden barrierefreien Ausbaus je Bushaltestelle.

Nahverkehrsplan Landkreis Vorpommern-Rügen

Haltestellenkonzept Landkreis Vorpommern-Rügen

Anhörungsprotokoll Nahverkehrsplan