Grundsteuer - Nachfragen zum Bodenrichtwert für die Steuererklärung
Für die Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 anzugeben. Diese sind über das Landesportal M-V abzurufen.
Ergänzend sind dort die Angaben aus dem Liegenschaftskataster aufgeführt. Ein Datenblatt mit den Angaben kann als pdf-Dokument erstellt werden und für die eigenen Unterlagen ausgedruckt und/oder abgelegt werden. Bitte beachten Sie die dort angeführten Hinweise am Ende des Dokumentes!
Grundsteuerdaten M-V - Grundvermögen (geodaten-mv.de) - nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
Grundsteuerdaten M-V - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (geodaten-mv.de)
Steuerportal M-V (Informationen zur Grundsteuerreform) - Hier finden Sie allgemeine Hinweise und Ausfüllanleitungen sowie die Formulare zur Ansicht.