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Grundsteuer - Nachfragen zum Bodenrichtwert für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 anzugeben. Diese sind über das Landesportal M-V abzurufen.

Ergänzend sind dort die Angaben aus dem Liegenschaftskataster aufgeführt. Ein Datenblatt mit den Angaben kann als pdf-Dokument erstellt werden und für die eigenen Unterlagen ausgedruckt und/oder abgelegt werden. Bitte beachten Sie die dort angeführten Hinweise am Ende des Dokumentes!

Grundsteuerdaten M-V - Grundvermögen (geodaten-mv.de) - nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

Grundsteuerdaten M-V - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (geodaten-mv.de) 

Steuerportal M-V (Informationen zur Grundsteuerreform) - Hier finden Sie allgemeine Hinweise und Ausfüllanleitungen sowie die Formulare zur Ansicht.