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Allgemeines zur Antragstellung

Bitte beachten Sie: Leistungen können immer erst ab Antragstellung gewährt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist reicht eine telefonische Antragstellung.

Das Bürgergeld ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem, das für erwerbsfähige Hilfebedürftige vorrangig Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung erbringt. Sie soll aber auch ihren Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Mit dem Bürgergeld kommt der Staat seiner Verpflichtung zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum) nach.
Der Eigenbetrieb Jobcenter ist örtlich zuständig für erwerbsfähige Hilfesuchende mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Bitte nehmen Sie aktuell bevorzugt telefonisch mit uns Kontakt auf.

Unser telefonische Antragsservice

  • unterstützt Sie bei der Antragsstellung auf Bürgergeld.
  • erfasst Ihren persönlichen Datensatz und.
  • berät Sie zu Ihrem Leistungsanspruch auf Bürgergeld.

Alle für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter