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Unsere konkreten Unterstützungsangebote an Sie sind:


Wir erfassen Ihre offenen Stellenangebote sowie Ihre offenen Ausbildungsplätze und stellen Sie online der Öffentlichkeit zur Verfügung.

  • ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)

Mit abH erhalten förderungsbedürftige junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einer Einstiegsqualifizierung befinden. In enger Abstimmung mit Ihnen und der Berufsschule können das beispielsweise folgende Leistungen sein:

  • Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie
  • Sprachunterricht
  • Sozialpädagogische Begleitung

Die geeigneten Unterstützungsangebote werden von qualifizierten Bildungsträgern im Auftrag des Eigenbetriebs. Jobcenter durchgeführt.

  • Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum für Jugendliche von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten und ist eine Brücke in Richtung Ausbildung. Während der EQ lernen die Jugendlichen den Beruf intensiver kennen, können Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen und erwerben gezielt Grundkenntnisse für den Beruf.

Sie lernen die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit kennen und haben die Möglichkeit die EQ-Teilnehmer/innen praxisnah zur Ausbildung hinzuführen und ggf. in die Ausbildung zu übernehmen.

Flyer: EQ des JC

  • Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können bis zu 6 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für den Arbeitgeber sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann eine höhere und längere Förderung erfolgen.

Wir unterstützen Sie mit Lohnkostenzuschüssen für bis zu 5 Jahre für die Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen (die älter als 25 Jahre sind und seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten) in sozialversicherungs-pflichtige Arbeit

Wir übernehmen ganz oder teilweise erforderliche Weiterbildungskosten während der Beschäftigung und Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.

Wir bleiben dran und setzen auf dauerhaftes Vertrauen.

Eine vertrauensvolle Partnerschaft endet nicht mit einer gelungenen Vermittlung. Damit beginnt sie erst. Wir wollen nicht den schnellen Vermittlungserfolg, sondern eine dauerhafte und vertrauensvolle Partnerschaft. Wir sind auch nach der Vermittlung Ihr Ansprechpartner.