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Tierschutz

Mit der Änderung des Artikels 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der Tierschutz einen Verfassungsrang erlangt. Damit ist der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere zum staatlichen Ziel geworden. Es gilt, eine artgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten und die Tierhalter entsprechend zu sensibilisieren. Erst wenn es selbstverständlich ist, Tiere als fühlende Lebewesen zu achten, ist für den Tierschutz mehr erreicht, als dies je mit den besten Vorschriften möglich sein wird.

Hund
Hund

Tierschutzanzeige

Nach § 16 a des Tierschutzgesetzes obliegt es dem Veterinäramt, das Wohl der Tiere zu überwachen und die Einhaltung der entsprechen gesetzlichen Normen zu kontrollieren. Sollten Sie auf Leiden der Tiere aufmerksam werden oder Verstöße feststellen, können Sie diese an das Veterinäramt melden FD34@lk-vr.de.

behördliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Entsprechend § 11 Tierschutzgesetz dürfen bestimmte Tätigkeiten mit Tieren

nur nach behördlicher Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes ausgeführt werden.

Weitere Formulare zum downloaden:

Merkblatt Schweinehaltung

Tierschutzrechtliche Anforderungen an die gewerbliche Schlachtung

Antrag auf Sachkundenachweis beim Schlachten

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises

Erteilung des Sachkundenachweises durch die zuständige Behörde gemäß § 6 Absatz 2 FerkBetSachkV:

Anlage 1 Antrag auf Ausstellung

Anlage 2 Sachkundenachweis

Anlage 3 Bescheinigung der Praxisphase

Anlage 4 Prüfungsbescheinigung