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Tourenplan Schadstoffmobil

Die mobilen Schadstoffsammlungen im Jahr 2025 finden in den drei Entsorgungsgebieten wie folgt statt:

Entsorgungsgebiet Rügen: 31. März 2025 bis 12. April 2025 und 13. Oktober 2025 bis 25. Oktober 2025

Entsorgungsgebiet Nordvorpommern: 3. Februar 2025 bis 28. Februar 2025 und 1. September 2025 bis 19. September 2025

Entsorgungsgebiet Hansestadt Stralsund: 10. März 2025 bis 15. März 2025 und 22. September 2025 bis 27. September 2025


 

Termine für die Schadstoffsammlung 2025 auf den Wertstoffhöfen

       
Wertstoffhof Samtens:   5. Mai   2. Juni   1. Juli   4. August
Wertstoffhof Sagard:   6. Mai   3. Juni   2. Juli   5. August
Wertstoffhof Barth:    8. Mai   5. Juni   4. Juli   7. August
Wertstoffhof Ribnitz-Damgarten: 12. Mai 10. Juni   7. Juli 11. August
Wertstoffhof Camitz: 14. Mai 12. Juni   9. Juli 13. August
Wertstoffhof Grimmen: 15. Mai 13. Juni 10. Juli 14. August
Wertstoffhof Stralsund:  19. Mai 17. Juni 14. Juli 18. August

jeweils von 09:30 - 12:00 Uhr und 12:30 - 17:00 Uhr

Zu den Schadstoffen gehören:

  • Autopflegemittel
  • Farben und Lacke (flüssig)
  • Klebstoffe
  • Lösungs- und Desinfektionsmittel
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Säuren
  • Laugen
  • Haushaltsreiniger
  • Haushaltschemikalien
  • Quecksilberdampflampen
  • Thermometer
  • Gifte
  • Chemikalien
  • ölverunreinigte Abfälle (Putzlappen u. ä.)
  • Spraydosen mit schädlichen Resten (z. B. Backofenreinigungsspray)

Tipp: Eingetrocknete Farbreste brauchen Sie nicht zur Schadstoffsammlung bringen, da eingetrocknete Farben keine Lösungsmittel mehr enthalten und somit kein Schadstoff mehr sind. Sie können die Farbreste herausklopfen und in den Restabfallbehälter und den Farbeimer/-dose in den Gelben Sack/Gelbe Tonne geben.

Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung

Eigentümer und/oder Nutzer eines an die Abfallbewirtschaftung angeschlossenen Grundstücks können während der genannten Termine Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen bis 20 Kilogramm bzw. 20 Liter je Abfallart abgeben. Diese Angaben sind ebenso für gewerbliche Einrichtungen gültig. Schadstoffe sollen möglichst in der Originalverpackung abgegeben werden. Ist das nicht möglich, bitten wir um die Abgabe in dicht verschlossenen Behältnissen und der Benennung des Schadstoffs.


Bitte geben Sie Schadstoffe ausschließlich beim Personal der Schadstoffsammlung ab. Stellen Sie Schadstoffe nicht am genannten Sammelort ab.